Hinweis: Der folgende Text ist ein Gastbeitrag. Er gibt die persönliche Auffassung der Autorin beziehungsweise des Autors wieder. Der Beitrag ist keine Meinungsäußerung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gastbeitrag: Brigitte Gross

Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, berichtet in ihrem Gastbeitrag über die positiven Auswirkungen medizinischer Reha-Leistungen für Versicherte mit schweren gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion mit dem Coronavirus.

Veröffentlicht am 28.08.2023

Portraitfoto Brigitte Gross

© Copyright Fotograf P. Weiler

Beratung und Unterstützung für Versicherte durch die Deutsche Rentenversicherung

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann bei den Betroffenen zu schweren gesundheitlichen Langzeitfolgen führen und auch die Erwerbsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet ihren Versicherten Beratung und Unterstützung an, um sie auf ihrem Genesungsweg zu unterstützen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.

Ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, haben Rentenversicherte Anspruch auf Reha-Leistungen. Diese können dabei helfen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ins Berufs- und Alltagsleben zurückzufinden. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch unsere Sozialversicherungssysteme.

Rehabilitation wirkt bei Post-COVID-Syndrom

Das Post-COVID-Syndrom (PCS) ist ein komplexes Krankheitsbild mit vielfältigen Symptomen, für das es noch keine ursächliche Therapie gibt. Es können lediglich die Symptome behandelt werden. Ergänzend zur Therapie im ambulanten Bereich bietet die Rentenversicherung mit einer speziellen Rehabilitation Menschen Unterstützung an, die am Post-COVID-Syndrom erkrankt sind.

Reha als Teil des Gesundheitssystems

Rehabilitation ist derjenige Bereich der Gesundheitsversorgung, der Menschen mit schweren Erkrankungen wie PCS ins Erwerbsleben zurückbringen kann. Dabei orientiert sich die Rehabilitation im Gegensatz zur Akutmedizin weniger an der Diagnose, sondern an den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen und Teilhabestörungen.

Die medizinische Rehabilitation beruht auf einem multimodalen und interdisziplinären Therapiekonzept. Ihre Stärke liegt u. a. darin, dass unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten und verschiedene Therapieansätze vor dem Hintergrund des bio-psycho-sozialen Modells von Gesundheit und Krankheit kombinieren. Das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation berücksichtigt, dass eine medizinische Diagnose nur wenig aussagekräftig dafür ist, welche Einschränkungen im täglichen Leben daraus resultieren. Für den Einzelnen ist relevant, welche Körperstrukturen und -funktionen gestört sind, welche Tätigkeiten dadurch nicht möglich sind und wie sich diese Einschränkungen auf typische Situationen des Lebens auswirken. Dazu gehört beispielsweise das Alltagsleben, die Gestaltung der Freizeit und des Familienalltages (auch zusammengefasst als Teilhabe).

Individuelle rehabilitative Therapie

Gerade Menschen mit PCS sind gefährdet, eine Erwerbsminderungsrente zu benötigen, weil sie aufgrund der vielfältigen Funktionseinschränkungen inf Folge der SARS-CoV-2-Infektion ihre berufliche Tätigkeit nicht länger ausüben können. Besonders relevant im Hinblick auf die Erwerbsfähigkeit sind dabei Symptome wie Fatigue (eine deutlich erhöhte Ermüdbarkeit und Erschöpfung), Konzentrationsstörungen sowie eingeschränkte körperliche Belastbarkeit.

Die Betroffenen profitieren häufig von einer Rehabilitation. Mit individuell auf das jeweilige Krankheitsbild und die Belastbarkeit abgestimmten Therapien unterstützt die Rehabilitation dabei, die vorliegenden körperlichen und psychischen Einschränkungen durch das PCS zu bessern oder besser mit diesen im Alltag besser mit diesen zurechtzukommen. Typische Inhalte der Rehabilitation bei PCS sind beispielsweise Schulungen zum Krankheitsbild, Atemtraining und psychologische Unterstützung zur Krankheitsbewältigung und Steigerung der Selbstwirksamkeit. Häufig ist auch kognitives Training erforderlich. Zur Rehabilitation gehört darüber hinaus Bewegungstherapie. Diese wird so dosiert, dass es nicht zu einer Überlastung der Betroffenen kommt (sogenanntes Pacing).

Zugang und Informationen für Betroffene

Den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation können Versicherte online stellen. Tipps und Hinweise dazu finden sie auf den Internetseiten der Rentenversicherung. Die Seiten informieren zudem über die verschiedenen Therapieangebote und bieten Unterstützung bei der Kliniksuche. Weil PCS quasi alle Organsysteme betreffen kann, richtet sich die Auswahl der Einrichtung danach, in welcher Indikation die Beschwerden am besten behandelt werden können. Zudem gibt es Häuser, die sich auf die Behandlung von PCS-Erkrankungen spezialisiert haben. Auch die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung halten spezielle Angebote für Betroffene bereit.

Reha verbessert Beschwerden

Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie werden Post-COVID-Betroffene in medizinischen Reha-Einrichtungen behandelt. So wurden beispielsweise im Jahr 2022 von der Deutschen Rentenversicherung bundesweit rund 21.000 Post-COVID-Rehabilitationen durchgeführt. Den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zufolge liegt das Durchschnittsalter bei der PCS-Reha bei Mitte 50. Frauen sind häufiger betroffen als Männer.

Die Rentenversicherung hat einheitliche Anforderungskriterien für die Rehabilitation bei PCS entwickelt und diese mit weiteren Reha-Trägern abgestimmt. Auch werden die Reha-Konzepte immer wieder an neue Erkenntnisse und Erfahrungen angepasst.

Begleitende Forschungsprojekte sollen langfristig neue Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Behandlung liefern. Die Rentenversicherung beteiligt sich an verschiedenen Projekten zur Erforschung der Krankheit. Die bisherigen Forschungsergebnisse zeigen eindeutig positive Ergebnisse: Die Rehabilitation führt zu einer Verbesserung der Beschwerden. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in der medizinischen Rehabilitation und dem breitgefächerten, bundesweiten Angebot an Reha-Einrichtungen ist die Rentenversicherung auch bei PCS eine kompetente Ansprechpartnerin und erhält die Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gemeinschaft.

Unsere Erfahrungen zeigen: Reha wirkt.

Und sie hat ein Zuhause: die Deutsche Rentenversicherung.

Vita

Brigitte Gross ist Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Volljuristin hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg abgeschlossen und ist seit 1991 bei der Rentenversicherung tätig. Sie hat viele Jahre im Bereich Rehabilitation gearbeitet und war zuletzt Leiterin der Abteilung, bevor sie im Jahr 2017 zur Direktorin gewählt wurde. Ihr Augenmerk in der Rehabilitation gilt der Weiterentwicklung und Verbesserung einer teilhabe- und bedarfsorientierten Versorgung. Während der Pandemie setzte sie sich früh für die Förderung entsprechender Forschungsprojekte und für den Ausbau der therapeutischen Angebote für PCS-Rehabilitandinnen und -Rehabilitanden in den Kliniken der DRV Bund ein.

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