Long-COVID-Richtlinie wird veröffentlicht
Für eine schnellere und bedarfsgerechtere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Long COVID hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Dezember 2023 eine neue Richtlinie beschlossen. Diese Long-COVID-Richtlinie definiert Anforderungen an die Versorgung und beschreibt sogenannte Versorgungspfade, also den Ablauf der medizinischen Behandlung.
Vorgesehen ist eine ärztliche Ansprechperson. Sie übernimmt die notwendige spezifische Koordination bei Diagnostik und Therapie. So werden die bestehenden ambulanten Strukturen und Angebote je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung bedarfsgerecht genutzt und die richtigen Gesundheitsberufe eingebunden.
Die Richtlinie gilt sowohl für Betroffene von Long COVID oder bei Erkrankung nach einer COVID-19-Impfung als auch für Patientinnen und Patienten, deren Erkrankungen ähnliche Ursachen oder Symptome wie Long COVID aufweisen. Dazu zählt zum Beispiel ME/CFS.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen haben ein Antrags- und Mitberatungsrecht in allen Gremien des G-BA. Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung näher zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Der G-BA legt zudem Maßnahmen zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung sowie Anforderungen für strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, kurz DMP) fest und bewertet den Nutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen.