Juli 2023 | Charité – Universitätsmedizin Berlin | Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Forschungsprojekt der Charité zur Long-COVID-Versorgungsforschung zur Förderung vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausgewählt

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat ein Forschungsprojekt der Charité zur Long-COVID-Versorgungsforschung für eine Förderung ausgewählt. 

Das Projekt “LCovB – Die Versorgungssituation von Long-COVID-Betroffenen verbessern” zielt darauf ab, die Symptomatik und die aktuelle gesundheitliche Versorgung eingehend zu analysieren. Dafür werden Krankenkassen-Daten ausgewertet sowie standardisierte Befragungen mit 200 Betroffenen geführt. Auch sollen 15 schwer Erkrankte strukturiert interviewt und ärztlich begutachtet werden. Auf Grundlage der Ergebnisse planen die Forschenden, Leitfäden für Long-COVID-Erkrankte und ihre primären Versorgerinnen und Versorger, zumeist Hausarztpraxen, zu entwickeln.

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Charité - Universitätsmedizin Berlin

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist eine weltberühmte Institution der medizinischen Forschung, Ausbildung und Hochleistungsmedizin und eine der größten Kliniken Europas. Sie vereint sowohl die universitäre Forschung und Lehre in ihrer medizinischen Fakultät als auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten in ihrem Universitätsklinikum. Dabei werden durch interdisziplinäre Vernetzung sowohl Grundlagenforschung als auch anwendungsbezogene kliniknahe Forschung weiterentwickelt. Die Charité ist verantwortlich für die Hochschulausbildung des human- und zahnmedizinischen Nachwuchses und stellt Weiterbildungsangebote im Bereich der Gesundheitswissenschaften zur Verfügung.


Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen haben ein Antrags- und Mitberatungsrecht in allen Gremien des G-BA. Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung näher zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Der G-BA legt zudem Maßnahmen zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung sowie Anforderungen für strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, kurz DMP) fest und bewertet den Nutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen.

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