GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der rund 73 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Seine Wirkungsmöglichkeiten sind vielfältig. So berät er die Parlamente und Ministerien im Rahmen aktueller Gesetzgebungsverfahren und ist stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss. Mit den Vertragspartnern auf Bundesebene schließt er Verträge und Vereinbarungen sowie verhandelt Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung.
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen gestrafft. Seit 1. Juli 2008 vertritt daher ein einheitlicher Spitzenverband (statt vorher sieben) die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene.
Der GKV-Spitzenverband ist gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes.