EUTB
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt bei Long COVID in Fragen zur Teilhabe, beispielsweise zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln.
Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) starteten 2018 als Modellprojekt auf Grundlage des § 32 im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mittlerweile konnte die EUTB® von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten umgestellt werden. Das Beratungsangebot ist unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote. Im Beratungsatlas können Ratsuchende zu ihrer persönlichen Situation passende Beratungsangebote in ihrer Nähe finden.
Die Beratenden unterstützen vor der Beantragung von Leistungen, z. B. bei der Feststellung und Anerkennung einer Behinderung oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Folgen von Long COVID. Im Kontext Long COVID können sie zudem erste Ansprechpersonen bei psychischen Beeinträchtigungen sein.
Dabei sind die Beratenden in den EUTB®-Angeboten ausschließlich den ratsuchenden Personen verpflichtet. Die EUTB® steht unter dem Leitprinzip „Eine für alle“. Dies bedeutet, dass Menschen unabhängig von der Art ihrer Teilhabeeinschränkung bundesweit in jedem der rund 500 EUTB®-Angebote zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenlos beraten und informiert werden. Mit der Beratung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gestärkt werden, insbesondere durch die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Beratung ist ebenfalls offen für Angehörige und ihnen nahestehende Menschen.